Jeder der mit Stammbaum des SRHZ züchten möchte, wird bereits am Anfang und immer wieder während seiner züchterischen Tätigkeit mit zwei Instanzen zu tun haben: Einerseits mit dem für die Rasse zuständigen Zuchtwart, zum anderem mit dem Zuchtbuchamt des SRHZ.
Ein zukünftiger SRHZ- Züchter sollte rechtzeitig mit diesen dafür verantwortlichen Stellen Kontakt aufnehmen. Der SRHZ- Zuchtwart, leitet und überwacht das Zuchtgeschehen und prüft ob der vorgestellte Hund die Anforderungen an eine Zuchtverwendung erfüllt. Später beurteilt auch der Zuchtwart die Qualität der gefallenen Welpen, sowie die in der Zuchtstätte herrschenden Haltungs- und Aufzuchtbedingungen.
Die Zuchtverantwortlichen des SRHZ stehen den Neuzüchtern mit Rat und Tat zur Seite.
Der SRHZ muss bereits vor der Zuchtplanung kontaktiert werden. Er ist es auch, der die Zuchtstättenvorkontrolle vornehmen und die Zuchtstätte für in Ordnung befinden muss.
Bevor die Hündin in die Hitze kommt und man Welpen plant, gibt es einiges an Formalitäten und Vorbeireitungen zu treffen. Dazu gehört den passenden Rüden zu suchen, alleine die Ahnen zu studieren, beansprucht sehr viel Zeit.
Nur so kann sichergestellt werden, dass der Beginn des Hobbys gelingt und die Züchterkarriere nicht bereits zu Beginn zu Enttäuschungen und Überraschungen negativer Art führt.
Das Anmeldeformular soll vollständig ausgefüllt an den SRHZ eingereicht werden. Jeder Züchter kann an den Veranstaltungen des SRHZ teilnehmen, notwendige Informationen einholen und vom Wissen der erfahrenen Züchter profitieren. Für alle Dienstleistungen im Zuchtwesen (Zuchtzulassungsprüfung, Wurf- und Zuchtstättenkontrollen, etc.) werden einem Mitglied reduzierte Gebühren gewährt.Eine Voraussetzung für die Zucht mit SRHZ- Abstammungsurkunden ist die Mitgliedschaft nicht. Jedoch hat der Züchter, sowie auch der Deckrüdenhalter in jedem Fall das SRHZ- Zuchtreglement einzuhalten.
Jeder zukünftige SRHZ- Züchter muss bevor die erste Belegung erfolgt Inhaber eines geschützten Zwingernamens sein, damit die von ihm gezüchteten Welpen im Zuchtbuch des SRHZ eingetragen werden können. Der Zwingerschutz erfolgt durch den SRHZ. Mit dem offiziellen Formular des SRHZ sind drei Namens- Vorschläge für den geschützten Zwingernamen zu unterbreiten. Dies um zu gewährleisten, dass einer der gewählten Namen im SRHZ, sowohl im Inland und Ausland noch nicht vergeben ist. Wir empfehlen bei der Wahl der Vorschläge vor Augen zu halten, dass der einmal geschützte Zwingername nachträglich nicht mehr geändert werden kann, wenn der Züchter einmal eine andere Rassen züchten will.
Der Züchter muss für die Hundezucht eingerichtet sein, über die nötige Zeit verfügen und gewillt sein, die bestehenden Reglemente einzuhalten.
Der zukünftige SRHZ- Züchter wird gebeten, diese Unterlagen sowie das Zuchtreglement des für die zu züchten beabsichtigte Rasse, vor Einreichung des Antrags eingehend zu studieren.
Bestehen Zweifel hinsichtlich der Anerkennung des Stammbaums und der Zuchttauglichkeit, kann das Zuchtbuchamt des SRHZ kontaktiert werden.
Die Voraussetzung für den Erwerb einer Zuchtzulassung ist die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z.B: gesundheitliche Vorsorgeuntersuchungen (PL-/HD-/ED-/Augen, u.s.w.) Dazu gehört auch, dass erfolgreich absolvieren der Wesensprüfung, welche ebenfalls vom zuständigen zuchtverantwortlichen Zuchtwart/ Zuchtrichter durchgeführt wird.
Diese Voraussetzungen für eine Zuchtzulassung kann sich von Rasse zu Rasse unterscheiden. Deshalb ist das Zuchtreglement beim SRHZ für die jeweilige Rasse anzufordern.
Nur wenn der Hund sämtliche Zuchtvorschriften erfüllt, wird er zur Zucht zugelassen. Dies wird vom Zuchtverantwortlichen des SRHZ auf der Originalabstammungsurkunde eingetragen, ohne diesen Eintrag ist die Zuchtzulassung nicht gültig.
Läuft alles normal, kann davon ausgegangen werden, dass dieHündin am 56 bis 65 Tage nach der Belegung ihre Welpen gebären wird. Nun ist es an der Zeit, dass alles bereitgestellt und eingerichtet wird, welches für die optimale Geburt und Unterbringung der Mutterhündin und ihren Babys benötigt wird. Die Mindestanforderungen wurden vor der Zwingerabnahme dem Neuzüchter unterbreitet und notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Es ist ratsam, ihren Tierarzt min. 10 Tage vor dem Geburtstermin über die bevorstehende Geburt zu informieren. Wir empfehlen für grundlegende Geburtsvorbereitungen kompetente Vertreter des SRHZ oder erfahrene Züchter zur Beratung herbeizuziehen.
Im SRHZ Zuchtreglement ist nachzulesen, innert welcher Frist und an wen die Wurfmeldung zu erfolgen hat und wann die Wurf- und Zuchtstättenkontrolle durchgeführt wird. Diese Dienstleistung des SRHZ ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, sich beraten zu lassen und allenfalls aufgetauchte Fragen zur besprechen.
In der Regel soll die Wurfmeldung (inkl. allen notwendigen Beilagen) spätestens 10 Tage nach dem Wurftermin beim Zuchtverantwortlichen des SRHZ eintreffen, damit dieser die Gültigkeit und Vollständigkeit der Angaben überprüfen kann. In der 2-3 Lebenswoche der Welpen wird der Zuchtverantwortliche eine Wurfkontrolle in der Zuchtstätte durchführen. Bei der Wurfabnahme hat der Neuzüchter auch die Gelegenheit, Unklarheiten die beim ausfüllen der Protokolle und Formulare auftauchen zu stellen.
Es ist wichtig sich für das Ausfüllen Zeit zu nehmen. Alle Angaben müssen lückenlos und wahrheitsgetreu eingetragen werden. Diese Angaben erscheinen dann auf den Stammbaum der Welpen, welche eine verbindliche Urkunde ist und ausnahmslos wahre Angaben enthalten muss.
Bei Unklarheiten wird empfohlen, den Zuchtverantwortlichen des SRHZ zu kontaktieren. Unvollständige und/oder nicht korrekt ausgefüllte Wurfmeldungen werden nicht bearbeitet und führen unweigerlich zu Verzögerungen beim Ausfertigen der Abstammungsurkunden, sowie Mehrkosten.
Es empfehlt sich, die Welpen von früh auf an möglichst viele Umwelterfahrungen zu gewöhnen. Z.B. Autofahren, erste kleine Spaziergänge, Kontakte zu anderen Personen, wie auch Kinder. Sowie an Altagseräusche wie Rasenmäher, Staubsauger, Radio etc.
Es gehört zu den wichtigsten Pflichten des Züchters, die zukünftigen Halter seiner Welpen sehr sorgfältig auszusuchen. Es wäre unverantwortlich, Welpen in die Welt zu setzen, wenn Mensch und deren Wohnsituation nicht vorgängig kritisch überprüft worden sind.
Auf eine Abgabe des Welpen ist in jedem Fall zu verzichten, wenn gewisse Anzeichen vermuten lassen, dass der neue Platz nicht ideal ist und die Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle Hundehaltung fehlen.
Die während der Aufzuchtsperiode regelmässig entwurmten Welpen müssen vor der Abgabe gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten geimpft, mittels Microchip gekennzeichnet und bei Amicus eingetragen werden.
Nun stehen die Tage des Abschieds unmittelbar bevor. Die Welpen müssen mit einem Kaufvertrag zusammen mit der original SRHZ- Stammbaum und dem Heimtierausweis, an die neuen Eigentümer abgegeben werden. Empfohlen wird zudem die Abgabe eines Futterplans, sowie ein Welpenpaket deren Inhalt aus folgenden Gegenständen bestehen soll: Einen kleinen Vorrat des gewohnten Futters, Informationsmappe über Tipps zur Haltung, Erziehung und Pflege des Hundes. Ein vertrautes Spielzeug, Goodies, Bett sollten auch nicht fehlen um ihrem Welpen einen möglichst einfachen Start im neuen Heim zu ermöglichen.
Mit dem Auszug der Welpen ist die Aufgabe des SRHZ- Züchters noch längst nicht erfüllt! Der verantwortungsvolle Hundezüchter pflegt den Kontakt zu seinen Welpeneltern, er steht für Beratung und Auskünfte zur Verfügung und ist nötigenfalls auch bereit, einen Welpen zurückzunehmen oder bei der Umplatzierung eines Hundes aus seiner Zucht behilflich zu sein. Weist der Welpe schwerwiegende Mängel auf, bietet der Züchter Hand zu einer korrekten und einvernehmlichen Lösung.
Hier findet der zukünftige SRHZ- Züchter längst nicht alle Schritte, welche er Wissen sollte, beachten und befolgen muss. Im Verlaufe seiner züchterischen Anfänge wird er gezwungener massen noch vieles dazulernen und erfragen müssen.
Die seriöse Rassenhundezucht ist mit Sicherheit nichts, was nebenbei, einfach mal schnell erledigt werden kann. Es sei bewusst, jeder Züchter übernimmt damit eine Menge Verantwortung gegenüber der Rasse, den gezüchteten Welpen und deren Käufern. Wer denkt, er könne mit Hundezucht das grosse Geld verdienen, lässt besser die Finger davon. Es ist und bleibt ein Hobby und jedem soll bewusst sein, dass jedes Hobby Zeit, Ausdauer und viel Geld kostet. Wer nun noch immer denkt und bereit ist, alles daran zu setzen, um ein ehrlicher, engagierter und verantwortungsbewusster Züchter zu werden, dem werden die Zuchtverantwortlichen des SRHZ gerne zur Seite stehen.
Ganz nach dem Motto: Wir sind Züchter, weil wir die Rasse erhalten und verbessern werden!
Wir freuen uns auf dich, dein Verein für Schweizer Rassenhundezüchter.